3. November 2014
Die Kantonalen Bieneninspektoren der Deutschen- und Rätoromanischen Schweiz richten diesen APPELL an alle Imker und Imkerinnen.
Der Kleine Beutenkäfer ist in Italien angekommen und steht somit vor unserer Haustüre
- Am 19. September 2014 haben die italienischen Behörden die EU in Brüssel und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Bern informiert, dass in Sovereto, in der Provinz Kalabrien, der Kleine Beutenkäfer gefunden wurde. Drei betroffene Bienenvölker wurden vernichtet und eine 20 km Schutzzone und eine 100 km Überwachungszone eingerichtet. Bis zum 1. Oktober wurden 17 weitere befallene Bienenstände in der Schutzzone entdeckt und vernichtet. Zurzeit werden alle Bienenstände in den Schutzzonen kontrolliert. In den Überwachungszonen werden die Bienenstände stichprobenweise kontrolliert und Fallen aufgestellt. Es dürfen keine Bienenvölker und Imkermaterial verstellt werden.
- In Europa, wie auch in der Schweiz, gab es den aus Südafrika stammenden Kleinen Beutenkäfer bisher nicht. Ein befallenes Bienenvolk kann innerhalb von 14 Tagen von diesem gefährlichen Bienenschädling vernichtet werden, der von der Brut und dem Honig und Wachs der Bienen lebt. Nach Artikel 5 der Tierseuchenverordnung (TSV) gilt der Kleine Beutenkäfer als zu überwachenden Tierseuche, er ist also meldepflichtig (via Bieneninspektor an den Kantonstierarzt).
- Da Italien alle notwendigen seuchenbehördlichen Massnahmen ergriffen hat, ist nach Auskunft des BLV ein genereller Importstopp von Bienenvölkern, Königinnen und Imkermaterial aus Italien in die Schweiz rechtlich nicht möglich. Wir appellieren dringend an alle Imker, Bienenimporte aus dem Ausland, insbesondere aus Italien, unbedingt zu unterlassen. Nur so können wir im Interesse der gesamten Imkerschaft die Einschleppung des Beutenkäfers in die Schweiz verhindern.
- Die gesetzlichen Vorgaben für das Verstellen von Bienenvölkern innerhalb der Schweiz oder ins Ausland müssen strikt eingehalten werden: Artikel 19a der TSV schreibt vor: «Bevor ein Imker Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbringt, muss er dies dem Bieneninspektor des alten und des neuen Standorts melden. Der Bieneninspektor des alten Standorts führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch. […].» Für Exporte ins EU-Ausland oder Importe in die Schweiz gilt: «Sämtliche notwendigen Gesundheitszeugnisse für Tiere werden vom amtlichen Tierarzt des Herkunftsbetriebs, der die erforderliche Kontrolle vor der Ausfuhr durchführt, im System TRACES erstellt. […]. Die im TRACES erfassten Daten werden elektronisch an die für den Bestimmungsbetrieb der Tiere zuständigen Vollzugsbehörden weitergeleitet.»
- Wir Bieneninspektoren werden darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben in Zukunft noch strenger eingehalten werden. Verspätete Formulare (TRACES) oder keine oder verspätete Info an den Bieneninspektor werden die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen zur Folge haben.
- Möglicherweise hat sich der Kleine Beutenkäfer bereits aus den Überwachungszonen in Kalabrien hinaus in Italien und Sizilien ausgebreitet, z.B. mit Früchte- oder Holztransporten aus Süditalien. Wir fordern deshalb alle Imker und Imkerinnen, die in den letzten 12 Monaten Bienen oder Königinnen aus Italien importiert haben, auf, sich freiwillig bei ihrem Bieneninspektor (siehe Imkerkalender) zu melden, damit er eine Kontrolle der Völker auf den Beutenkäfer vornimmt.