Die Faul- und Sauerbrut sind heimtückische Bienenkrankheiten. Die Bakterien bei Faulbrut wie bei der Sauerbrut können über mehrere Jahre in Waben, Kot, Boden, Bienenkasten usw. überleben. Beim Ausbruch einer Bienenkrankheit sind die Sanierungsarbeiten gemäss Anweisungen des Bieneninspektors zu befolgen. Gestützt auf Art. 273 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV) heisst das,
dass folgende Punkte einzuhalten sind:
Kastenreinigung inkl. Flughalle:
Deckbretter, Fenster, Bürste, Zuchtmaterial, Apidea uvm:
Metallgegenstände:
Sie machen sich strafbar, wenn Sie nicht alles unternehmen, um Ihren Bienenstand zu sanieren. Der Imker ist verpflichtet eine Bestandeskontrolle zu führen. Imker, die diese Kontrolle nicht durchführen, müssen in Zukunft auf die Leistungen der Tierseuchenkasse verzichten. Sind all diese Arbeiten abgeschlossen, erwarte ich/wir eine entsprechende Mitteilung von Ihnen damit der Bienenstand nachkontrolliert wird und anschliessend wieder Seuchenfrei ist. Eine gute und gründliche Sanierung des Bienenstandes ist sehr wichtig und verhindert den erneuten Ausbruch einer Bienenkrankheit. Eine Sanierung ist mit viel Arbeit und auch mit Frust und Enttäuschung verbunden. Für die gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen und wünsche ein gutes Gelingen bei den Sanierungsarbeiten verbunden mit viel Freude an unserem schönen Hobby, der Imkerei.
Der Bieneninspektor Max Tschumi, 4500 Solothurn Telefon 032 622 95 57, Natel 079 422 50 01
Bieneninspektorat Josef Brägger, 4533 Riedholz Telefon 032 623 56 32, Natel 079 215 92 99