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Kantonal Solothurnischer Bienenzüchter-Verband

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    Informationen zur Sanierung eines Bienenstandes beim Ausbruch der Faulbrut oder Sauerbrut

    Geschätzte Imkerin, geschätzter Imker

    Die Faul- und Sauerbrut sind heimtückische Bienenkrankheiten. Die Bakterien bei Faulbrut wie bei der Sauerbrut können über mehrere Jahre in Waben, Kot, Boden, Bienenkasten usw. überleben. Beim Ausbruch einer Bienenkrankheit sind die Sanierungsarbeiten gemäss Anweisungen des Bieneninspektors zu befolgen. Gestützt auf Art. 273 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV) heisst das,

     

    dass folgende Punkte einzuhalten sind:

    • Bienenvölker mit klinischen Symptomen, d.h. mit Larven die sich verfärben und absterben, müssen aus seuchenhygienischen Gründen abgeschwefelt werden. Das erkrankte Bienenvolk muss abends nach Flugeinstellung abgeschwefelt werden.
    • Der Wabensitz wird gelockert und das Flugloch geschlossen. Zum abtöten der Bienen werden im abgedeckten Honigraum anschliessend nach Volksstärke 2 bis 3 Schwefelschnitten in einer Blechdose verbrannt. Der Bienenkasten bleibt ca. 30 Minuten geschlossen. Vor dem Ausräumen der Waben aus dem Bienenkasten muss das Bienenhaus gut durchlüftet werden.
    • Die toten Bienen sowie sämtliche infizierten Brut-, Futter- und Honigwaben aus erkrankten Bienenvölkern sind zu vernichten bzw. in einer Kehrichtverbrennungsanlage zu entsorgen.
    • Es darf kein Wabenmaterial in andere Bienenvölker verstellt werden.
    • Wabenmaterial aus dem Wabenschrank, welches nicht gesunden Bienenvölkern zugeordnet werden kann, muss eingeschmolzen werden.
    • Honig darf nicht zu Fütterungszwecken verwendet werden.
    • Damit eine Weiterverbreitung der Krankheit verhindert werden kann, sind sämtliche Imkereigeräte mit heissem 5% Sodawasser oder mit 4% Natronlauge zu desinfizieren. Anschliessend mit Wasser nachspülen und austrocknen lassen.
    • Um eine erneute Infektion zu verhindern, darf nur desinfiziertes Material verwendet werden.
    • Der Bienenhausboden ist mit 5% Sodawasser gründlich zu scheuern.
    • Es dürfen keine Waben im Freien aufgestellt werden.
    • Das Verstellen von Bienenvölkern ist verboten.

    Kastenreinigung inkl. Flughalle:

    • Kastenmaterial zuerst von Wachs- und Propolisresten befreien und anschliessend mit heissem 5% Sodawasser oder mit 4% Natronlauge zu desinfizieren und mit Wasser nachspülen. Anschliessend gut austrocknen lassen und nachträglich den Bienenkasten und die Flughalle abflammen.

    Deckbretter, Fenster, Bürste, Zuchtmaterial, Apidea uvm:

    • das gleiche gilt auch für Wabenrahmen und andere Imkereigeräte. Diese sind in einem grossen Becken mit heissem 5% Sodawasser oder mit 4% Natronlauge zu desinfizieren und mit Wasser nachzuspülen. Anschliessend an der Sonne austrocknen lassen.

    Metallgegenstände:

    • Metallgegenstände wie Zange, Stockmeissel, Trichter, Wabenknecht usw. sind nach dem desinfizieren (waschen) zusätzlich abzuflammen.

    Vorbeugende Massnahmen:

    • Es darf nur desinfiziertes Material verwendet werden.
    • Nach Volk beschriftete und gelagerte Waben verhindern, dass vor allem beim frühzeitigen Erfassen einer Bienenkrankheit das gesamte Wabenmaterial erneut eingeschmolzen werden muss.
    • Jedes Volk bekommt seine eigenen Brut- und Honigwaben, Deckbrettli und Fenster.
    • Schwärme nur in desinfizierten Bienenkasten einlogieren.
    • Schwärme nur auf neue Mittelwände einlogieren und mit Zuckerwasser füttern. Keine fremden Aufstiegs- oder Futterwaben oder leere Brutwaben geben.
    • Es dürfen nur Schwärme bekannter Herkunft einlogiert werden. Andere Herrenlose Bienenschwärme sind zu vernichten.
    • Im Bienenhaus saubere Arbeitskleider und Imkerhandschuhe tragen. Nur desinfiziertes Material verwenden.
    • Sauberer Bienenhausboden.

     

    Sie machen sich strafbar, wenn Sie nicht alles unternehmen, um Ihren Bienenstand zu sanieren. Der Imker ist verpflichtet eine Bestandeskontrolle zu führen. Imker, die diese Kontrolle nicht durchführen, müssen in Zukunft auf die Leistungen der Tierseuchenkasse verzichten. Sind all diese Arbeiten abgeschlossen, erwarte ich/wir eine entsprechende Mitteilung von Ihnen damit der Bienenstand nachkontrolliert wird und anschliessend wieder Seuchenfrei ist. Eine gute und gründliche Sanierung des Bienenstandes ist sehr wichtig und verhindert den erneuten Ausbruch einer Bienenkrankheit. Eine Sanierung ist mit viel Arbeit und auch mit Frust und Enttäuschung verbunden. Für die gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen und wünsche ein gutes Gelingen bei den Sanierungsarbeiten verbunden mit viel Freude an unserem schönen Hobby, der Imkerei.

    Der Bieneninspektor Max Tschumi, 4500 Solothurn Telefon 032 622 95 57, Natel 079 422 50 01

    Bieneninspektorat Josef Brägger, 4533 Riedholz Telefon 032 623 56 32, Natel 079 215 92 99

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    Präsidentin
    Sandra Cagnazzo
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