Protokoll vom 03.10.2017
Alle haben die Behandlung gegen Varroa und die Auffütterung abgeschlossen. In einem Falle hat sich durch Ameisensäurebehandlung Weissellosigkeit eingestellt. Hr. Baumgartner zeigte ein Bild von starkem Varroabefall, welcher mit dem Verdampfer noch nachbehandelt werden musste. Im Allgemeinen hatten die Anwesenden keine besonderen Vorkommnisse.
Zum Thema Bienenprodukte:
Honig, Blütenpollen, Gelée Royal, Bienenbrot /Perga, Met, usw. Bienenbrot besteht aus Pollen, Honig, Propolis, ihr Name ist Perga und dies stammt aus dem Griechischen. Bienenbrot ist durch Milchsäuregärung haltbar gemacht.
Dann die veredelten Produkte:
Blütenpollen Kapseln, oder getrocknet. Blühtenpollen sind nach der Ernte einzufrieren Propolistinktur, Propolispulver, Propolistinktur, Propolisoel, Propolissalbe, Propoliscreme Met Produkte herb, lieblich Honiglikör, Honigbrand. Möglichkeiten der Veredelung von Met, mit Alkohol und Hefe. Weitere: Diverse Kosmetikprodukte wie: Propolissalbe, Propolisseifen, Schampoo,Lippenstifte, Duschgel, Zahncreme usw.
Edi Jäggi, hat uns noch einige Metprodukte zum Ausprobieren gegeben, welche wir alle genüsslich ausprobierten, wofür wir uns bedanken.
Gemäss Lebensmittelgesetz (2017) gibt es nun neue Verordnungen, welche in Merkblättern zu entnehmen sind. Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind durch Gesetzgebung definiert. Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind zu deklarieren, hierzu sind Merkblätter zu lesen. Gewisse Lebensmittel brauchen in der Schweiz eine Bewilligung andere nur eine Meldung. Für den Imker gilt, dass Lebensmittel, solange es sich um Bienenprodukte handelt sind ohne Bewilligung erlaubt. Für den Eigengebrauch ist beim Imker alles erlaubt.
Waldhonig ist neu ein anerkanntes Produkt der elektrische Leitwert ist bei 800 Mikrosiemens.
Sommerhonig und Mischhonig ist im Leitwert von 500-800 Mikrosiemens.
Bei allen Honigsorten besteht eine Deklarationspflicht der Produkte. Bienenpollen dürfen nur von Personen mit Ausbildung auf den Markt gebracht werden. Im grösserem Rahmen gehandelt, ist dies Bewilligungspflichtig. Hierzu siehe: Schweizerische Pollenimkervereinigung.
Wachsprodukte: Weisser Wachs ist in der Regel Abdeckelungswachs, Pollen geben dem Wachs eine gelbe Farbe
07.10.2107 Willy Schneeberger